Bake Affair

Teesäckchen „Fröhliche Weihnachten“, 30g

Früchteteemischung mit Feuerzangenbowle-Geschmack, natürlich aromatisiert

Mit diesem weihnachtlich-süßen Früchtetee machst du deinen Liebsten oder dir selbst ein liebevolles Weihnachtsgeschenk. Der Feuerzangenbowle-Geschmack des Tees sorgt für eine besinnliche Weihnachtsstimmung in der Adventzeit oder an Heiligabend. Der Weihnachts-Tee wärmt von innen und sorgt für weihnachtliche Stimmung. Perfekt für einen Tee zur Weihnachtsjause mit selbstgebackenen Keksen.

  • Früchteteemischung mit Feuerzangenbowle-Geschmack
  • für eine besinnliche Weihnachtsstimmung in der Adventzeit
  • Ideal als liebevolles Weihnachtsgeschenk
  • heiß oder kalt zu genießen
  • Menge: 30 g
In Kürze verfügbar.
Teesäckchen "Fröhliche Weihnachten", 30g€ 1,50.-
Widerruf

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Das Widerrufsrecht ist allerdings ausgeschlossen, wenn Ware leicht verderblich ist oder deren Verfallsdatum schnell abläuft.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Trüffelschein.com, Inh.: Melanie Thurm, Pergamentergasse 17, 99084 Erfurt, Deutschland, info@besondersschenken.de, Telefon: 0361 663 41 755) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Weitere Informationen unter: Widerruf

Lieferung

Die während den Bürozeiten ausgeführten Aufträge (Montag-Freitag, 8.00 bis 16.00 Uhr) werden normalerweise am selben Tag übernommen.

Die Auslieferungen werden nicht am Samstag, Sonntag und Feiertagen ausgeführt, das heißt sie werden am ersten folgenden Werktag vorgenommen.

Hinweis Gutscheine

Gutscheine verjähren innerhalb von drei Jahren nach Ausstellung (§ 195 BGB), gerechnet vom 31. Dezember des Ausstelljahres (§ 199 BGB). Dies gilt nicht für Leistungen, die ihrer Natur nach nur kurze Zeit möglich sind, wie beispielsweise ein Ticket für ein bestimmtes Erlebnis wie einen Theaterbesuch. Dieser Gutschein ist nicht mit anderen Gutscheinen oder Rabatten kombinierbar. Ein Anspruch auf Barauszahlung des Gutscheinwerts besteht nicht.

Wir vermitteln die Gutscheine im Auftrag der Dienstleister und Unternehmer, welche für die Erbringung der Leistung verantwortlich sind.

Das solltest Du auch gesehen haben.