Groschky

Schokospitzen mit Nougat, 250g

Kleine Pfefferkuchen-Happen (Spitzen) mit Zartbitterschokolade und Nougatfüllung. 250g.

Zutaten: Schokolade (Kakaomasse, Zucker, Kakaobutter, Emulgator Sojalecithin, Bourbonvanille-Extrakt), Weizenmehl, 15% Nuss-Nougat-Creme (Zucker, Rapsöl, 12% Haselnüsse, Palmfett, Kakao fettarm, Salz), Invertzuckercreme, Roggenmehl, Bienenhonig, Gewürze, Backtriebmittel E503. Kann Spuren von Mandeln, Ei, Soja enthalten.
Kakao: 60% mindestens

Nährwerte pro 100g: Brennwert 1833 kJ/436 kcal, Fett 16 g, davon gesättigte Fettsäuren 10 g, Kohlenhydrate 60 g, davon Zucker 30 g, Protein 8 g, Salz < 0,1 g

Schokospitzen mit Nougat, 250g€ 6,50.-
In den Korb
Widerruf

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Das Widerrufsrecht ist allerdings ausgeschlossen, wenn Ware leicht verderblich ist oder deren Verfallsdatum schnell abläuft.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Trüffelschein.com, Inh.: Melanie Thurm, Pergamentergasse 17, 99084 Erfurt, Deutschland, info@besondersschenken.de, Telefon: 0361 663 41 755) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Weitere Informationen unter: Widerruf

Lieferung

Die während den Bürozeiten ausgeführten Aufträge (Montag-Freitag, 8.00 bis 16.00 Uhr) werden normalerweise am selben Tag übernommen.

Die Auslieferungen werden nicht am Samstag, Sonntag und Feiertagen ausgeführt, das heißt sie werden am ersten folgenden Werktag vorgenommen.

Hinweis Gutscheine

Gutscheine verjähren innerhalb von drei Jahren nach Ausstellung (§ 195 BGB), gerechnet vom 31. Dezember des Ausstelljahres (§ 199 BGB). Dies gilt nicht für Leistungen, die ihrer Natur nach nur kurze Zeit möglich sind, wie beispielsweise ein Ticket für ein bestimmtes Erlebnis wie einen Theaterbesuch. Dieser Gutschein ist nicht mit anderen Gutscheinen oder Rabatten kombinierbar. Ein Anspruch auf Barauszahlung des Gutscheinwerts besteht nicht.

Wir vermitteln die Gutscheine im Auftrag der Dienstleister und Unternehmer, welche für die Erbringung der Leistung verantwortlich sind.

Das solltest Du auch gesehen haben.